Über die SLK - SLKL

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                        Service Line Kontaktlinsen (SLK)

 

Kontaktadressen:

                                                           Dr. med. Wolfgang Werner, Baumreute 21, 73730 Esslingen

Fax 0711/520877-77, E-Mail: Wwerner-Augenarzt@web.de

                                                           Dr. med. Oliver Hoppe, Dürener Str. 199-203, 50931 Köln

                                                           Fax 0221/94388834, E-Mail: drhoppe@gmx.net

 

 

Eine Information des Ressorts Kontaktlinsen (RKL) für BVA Mitglieder

Stand  Dezember  2018

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 

das Ressort Kontaktlinsen stellt Ihnen eine Einkaufs- und Dienstleistungsgesellschaft rund um die Kontaktlinse / den Praxis-Shop für Mitglieder des BVA vor, die Service Line Kontaktlinsen (SLK).

 

Ziel der SLK ist die Bündelung von Interessen der Kontaktlinsen anpassenden Augenärzte, Hilfen bei Marketingmaßnahmen und die Entlastung der Teilnehmer von unnötigen Verwaltungsarbeiten.    Zu Verbesserung der Serviceleistungen am Patienten bietet die SLK engagierten Kontaktologen z.Zt. die folgenden Dienstleistungen:

 

·      Einkaufsrabatte durch eine bundesweite Einkaufsgemeinschaft

·      Administrative Erleichterung durch eine Abrechnungsgesellschaft zur elektronischen KL-

Abrechnung per Datenträger oder online

·      günstiger Preis eines dafür entwickelten EDV Programms (Fibu-KL)

·      Rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit bei der KL-Abgabe und dem Vertrieb von Waren im Praxis-Shop durch Vorhalten einer „Schattengesellschaft“, die aktiviert werden kann, falls wieder einmal gesetzgeberische Eingriffe in unsere Arbeit drohen.

 

 

Wozu brauchen wir Erleichterungen bei der Administration?

 

Hintergründe:

 

  • Die Bezahlung unserer Leistungen durch Krankenkassen und KV verschlechtert sich von Jahr zu Jahr. Verbesserung ist nur durch günstigere Einkaufspreise und Verlagerung von Einnahmen auf die private Schiene möglich.

 

  • Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) verlangt seit 2004 die elektronische bzw. maschinenlesbare Abrechnung von Hilfsmitteln wie z. B. Sehhilfen. Sehhilfen einschließlich Kontaktlinsen sind nur noch in geringem Ausmaß verordnungsfähig. Für die wenigen verbliebenen medizin. Indikationen akzeptieren die Kassen zwar Papierabrechnungen, die sie selbst maschinenlesbar umsetzen. Sie sind aber berechtigt, dafür bis zu 10% der Rechnungsbeträge als Verwaltungsgebühren zu kassieren (z. Zt. EK 3%, PK 5%).

 

·       Die gesetzliche Zuzahlung zu Hilfsmitteln von 10% (min. 5, max.10 €), die uns automatisch vom Festbetrag bzw. Rechnungsbetrag abgezogen wird, muss selbst berechnet und den Patienten in Rechnung gestellt werden, ebenso Differenzbeträge für höherwertige Versorgung.

 

·       Die Krankenkassen haben ihr Rechnungswesen für Hilfsmittel überwiegend an für uns anonyme Abrechnungsgesellschaften ausgelagert, die nur noch schematisch und ohne Bezug zum Einzelfall vorgehen. Wir brauchen gleiche Augenhöhe!

 

·      Die Politik hat bis 2002 auf Antrag der Augenoptiker darüber diskutiert, ob Hilfsmittelabgabe in Arztpraxen grundsätzlich untersagt werden soll. Die rot/grüne Mehrheit hat dies im Bundestag zwar damals abgelehnt. Mehrheiten pflegen sich aber zu ändern, das Problem kann durchaus wiederkommen.

 

Die Vereinfachung des Verwaltungsaufwands mit Lösung dieser Probleme besteht darin, den Kassen eine eigene augenärztliche Gesellschaft entgegenzusetzen. Kommt doch noch ein gesetzliches Verbot der Hilfsmittelabgabe in der Arztpraxis, können wir den gesamten Vertrieb aus den Praxen in eine solche Gesellschaft auslagern, damit wir nicht zu Gunsten der Augenoptiker auf die Kontaktlinse ganz verzichten müssen. Vertragliche Vorbereitungen dafür sind getroffen. Sie können bei Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zeitnah aktiviert werden.

 

Die Satzung des BVA als Verein sieht keine gewerblichen Tätigkeiten vor, deshalb brauchen wir Kontaktlinsenanpasser eine selbständige gewerbliche Schiene. Diese haben wir mit der SLK geschaffen. Die SLK ist eine unabhängige BGB - Gesellschaft mit eigener Satzung unter Kontrolle von Mandatsträgern des BVA, die in Abstimmung mit dem BVA-Vorstand gegründet wurde.

Der erste Schritt für die SLK war die Organisation der vom Gesetzgeber verlangten maschinenlesbaren Abrechnung. Parallel wurden lokale Einkaufsgemeinschaften aufgebaut und  bundesweit gebündelt. Wichtig sind weiter Marketingmaßnahmen, die die Vorteile der Anpassung beim Augenarzt herausstellen, dafür wurde eine eigene Internetseite (www.SLKL.de) aufgebaut.

 

Mit der Abrechnung haben wir seit 2002 ein externes Abrechnungszentrum als Dienstleister beauftragt, das für uns die maschinenlesbare Abrechnung mit den Abrechnungszentren der Kassen übernimmt. Aus wirtschaftlichen Gründen haben wir die Partnergesellschaft zum Jahresende 2016 gewechselt. Der Vertrag mit Sonderkonditionen für die SLK sieht die Abrechnung medizinisch indizierter Kontaktlinsen mit Krankenkassen vor, aber auch die jetzt wichtigere Abrechnung „kosmetischer“ bzw. privater Kontaktlinsen. Natürlich kann auch die gesamte Privatabrechnung darüber abgewickelt werden. Die Teilnehmer der SLK entscheiden selbst, was sie in Anspruch nehmen wollen. Wirtschaftlich besonders interessant ist natürlich die Kombination beider Abrechnungsteile über eine einzige Schiene.

 

Für die einzelne Praxis ändert sich dadurch fast nichts: Anpassung und Abgabe laufen in der Praxis weiter. Nur die Abrechnungsdaten gehen an die externe Gesellschaft, die denselben strengen Datenschutzrichtlinien unterliegt, wie unsere Praxen. Diese zahlt eingehende Gelder monatlich aus. Ziel ist die Übertragung der Daten analog der KV- oder PVS- Abrechnung elektronisch (online). Die Gesamtkosten für Teilnehmer der SLK betragen bei online-Abrechnung einschließlich eines kleinen Unkostenanteils für die SLK 3,5% des Umsatzes und bleiben damit im Durchschnitt unter den sonst anfallenden Kassengebühren für eine nicht-EDV-Abrechnung. Die Abrechnungen werden zudem auf Plausibilität überprüft, die Abrechnungskriterien unterliegen der Aufsicht des Ressorts KL im BVA. Die Privatabrechnung erfordert wegen der dort schlechteren Zahlungsmoral einen etwas höheren Kostensatz (2,7% +1,60 € pro Rechnung).

 

Es ist auf jeden Fall sinnvoller, mit diesen Gebühren die SLK als eigene wirtschaftliche Vertretung zu stärken, anstatt damit die Abrechnungszentren der Krankenkassen zu finanzieren.

 

Teilnahme:

 

Wer sich schriftlich anmeldet kann die Angebote der SLK nutzen. Wer möchte, kann die SLK beauftragen, die Kontaktlinsenabrechnung mit den gesetzlichen Kassen durchzuführen. Die SLK beauftragt die externe Gesellschaft, sie maschinenlesbar auszuführen. Diese meldet es den Kassen (entsprechend § 10 des bisher nicht gekündigten Abgabevertrags mit den Ersatzkassen von 1993). Das Dreiecksverhältnis ermöglicht der SLK, im Notfall den gesamten Vertrieb zu übernehmen.

Für die Abrechnung über die Service Line ist die Angabe des Abrechnungskontos und der IK Nummer jedes Teilnehmers erforderlich. Die externe Gesellschaft darf nur tätig werden, wenn eine Kopie der Zulassung zur KL-Abgabe durch die gesetzlichen Krankenkassen vorliegt bzw. eine Bestätigung des Beitritts zum neuen AOK Vertrag beim BVA. Gewinnerzielung durch die SLK ist satzungsgemäß nicht vorgesehen. Überschüsse stehen den Teilnehmern anteilig zu.

 

Ausstattung der Teilnehmer:

 

Für die Nutzung der Einkaufsvorteile und weiterer Angebote ist nur eine Teilnahmeerklärung nötig. 

 

Zur maschinenlesbaren Abrechnung ist ein KL-Verwaltungsprogramm sinnvoll, das die KL-Abrechnung so automatisiert, wie wir es von unserer Praxissoftware bei KV- oder Privatabrechnung gewohnt sind. Kollegen/-innen, die nicht mit einem weiteren Programm arbeiten wollen, können auch   wie gewohnt Papier-Rechnungen an die Abrechnungsgesellschaft schicken, die sie für geringe Zusatzkosten von 0,5% auf Datenträger umsetzt.        

 

Das von der SLK seit 2001 angebotene Verwaltungs- und Abrechnungsprogramm „LensData“ ist ab 2017 nicht mehr erhältlich und wird auch nicht mehr gepflegt. Ein Nachfolgeprogramm aus dem kaufmännischen Bereich wurde unter dem Namen „FiBuKL“ auf unseren Bedarf angepasst und in mehreren Praxen getestet. Es wird von der Firma HZ-Software betreut und kann über die SLK erworben werden. Updates und eine vertragliche Programmwartung sind auch künftig möglich.

 

Zu den Programmen der augenärztlichen Praxis-Softwarehäuser gab es bisher schon Schnittstellen, so dass auf die eigenen Stammdaten zugegriffen werden konnte. Sie können auch im neuen Programm bei Bedarf eingerichtet werden.

 

Ein echter Rationalisierungseffekt ist nur mit einem EDV Programm sinnvoll möglich. Für die Kassen und die Softwarehäuser rechnet sich die aufwändige Programmierarbeit für den geringen Bedarf nicht. Es gibt folglich keine preislich vergleichbaren Alternativen. Die Abrechnung über die eigene Abrechnungsgesellschaft ist durch den geringeren Arbeitsaufwand und die geringeren Personalkosten betriebswirtschaftlich allemal günstiger als die Abrechnung mit einzelnen Kassen. Elektronische Abrechnung ist überhaupt nur so möglich. 

 

Mit der Service Line Kontaktlinsen sind wir somit allen bestehenden Anforderungen gewachsen und auf alle evtl. noch kommenden misslichen Veränderungen im Abrechnungsbereich vorbereitet.

 

Informationen über die SLK können auch über das Mitglieder - Separee in der Homepage des BVA: www.Augeninfo.de oder über diese Homepage der SLK: www.SLKL.de eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Laufende Kosten und Leistungen:

 

Zu Deckung laufender Kosten der SLK für diese Angebote (Personal- und Bürokosten, Vorbereitung weiterer Infrastruktur und Beratungsaufwand, EDV-Entwicklungskosten, Finanzpolster für juristischen und steuerlichen Beistand) wird eine  Dienstleistungspauschale bei den Teilnehmern von 20 € pro Jahr erhoben, die durch die Rabatte der Einkaufsgemeinschaft mehr als aufgewogen wird.

 

Die Organisatoren haben bisher ausschließlich ehrenamtlich gearbeitet. Über die Weiterentwicklung der SLK und über relevante Änderungen für die augenärztliche Kontaktlinsenversorgung werden wir die Teilnehmer weiter informieren.

                                                 

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme mit freundlichen kollegialen Grüßen,

 

 

 

Dr. med. Wolfgang Werner                                       Dr. med. Oliver. Hoppe                                                                                                                              

 
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